Gesetze / Stromsteuer-Durchführungsverordnung
StromStV§ 19 (weggefallen)
Stand: 01.01.2025
Wird zitiert von 2
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- BFH, 19.12.2024 – VII R 23/22Zuständiges Hauptzollamt nach VerschmelzungZitiert von 1
- FG Düsseldorf, 01.09.2004 – 4 K 5787/00 VSt
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 19 StromStV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.