Gesetze / Strahlenschutzverordnung StrlSchV § 8 Genehmigungsfreier Betrieb von Störstrahlern Stand: 10.06.2019 Bund Eine Genehmigung nach § 12 Absatz 1 Nummer 5 des Strahlenschutzgesetzes ist in den in Anlage 3 Teil D genannten Fällen nicht erforderlich.