Gesetze / Strahlenschutzverordnung
StrlSchV§ 32 Antrag auf Freigabe
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- BAG, 24.11.2022 – 2 AZR 287/22Strahlenschutzbeauftragter - Kündigungsschutz - Beteiligung der ArbeitnehmervertretungZitiert von 2
- VGH Hessen, 29.08.2024 – 6 C 1172/17.T
- OVG NRW, 13.07.2006 – 1 A 990/05.PVLZitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StrlSchV%202018/32#abs-1 (1) Eine Freigabe kann beantragt werden vom Inhaber
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StrlSchV%202018/32#abs-2 (2) Eine uneingeschränkte Freigabe bedarf keiner Festlegungen zur künftigen Verwendung, Verwertung, Beseitigung, des Innehabens der freizugebenden Stoffe und Gegenstände oder deren Weitergabe an Dritte.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StrlSchV%202018/32#abs-3 (3) Bei einer spezifischen Freigabe ist die künftige Verwendung, Verwertung, Beseitigung, das Innehaben der freizugebenden Stoffe und Gegenstände oder deren Weitergabe an Dritte eingeschränkt
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StrlSchV%202018/32#abs-4 (4) Eine Freigabe im Einzelfall ist nur dann eine uneingeschränkte Freigabe, wenn bei der Nachweisführung zur Einhaltung des Dosiskriteriums für die Freigabe alle möglichen künftigen Nutzungen, Verwendungen, Verwertungen, Beseitigungen, Innehaben der freizugebenden Stoffe und Gegenstände oder deren Weitergabe an Dritte beachtet wurden. Abweichend von Satz 1 kommt für eine wässrige Lösung eine uneingeschränkte Freigabe im Einzelfall in Betracht, wenn zusätzlich zum Dosiskriterium der Freigabe die radiologischen Parameter für Tritium und Radon-222 der Anlage 3a der Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 (BGBl. I S. 459) in der jeweils geltenden Fassung eingehalten werden.