Gesetze / Strahlenschutzverordnung
StrlSchV§ 171 Dosis- und Messgrößen
Stand: 10.06.2019
Die für die Messungen und Ermittlungen von Expositionen maßgeblichen Messgrößen, Dosisgrößen, Wichtungsfaktoren, Dosiskoeffizienten und die dazugehörigen Berechnungsgrundlagen bestimmen sich nach Anlage 18.