Gesetze / Strahlenschutzverordnung

StrlSchV

§ 11 Freigrenzen

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

Die Radionuklide, für die Freigrenzen bestehen, und die nach dem Strahlenschutzgesetz maßgeblichen Freigrenzen ergeben sich aus Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 1 bis 3.

§ 10 § 12