Gesetze / Strahlenschutzverordnung
StrlSchV§ 11 Freigrenzen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2012 – 10 S 1340/12Zitiert von 2
- VG Stuttgart, 11.05.2012 – 4 K 3381/11Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Radionuklide, für die Freigrenzen bestehen, und die nach dem Strahlenschutzgesetz maßgeblichen Freigrenzen ergeben sich aus Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 1 bis 3.