Gesetze / Strahlenschutzverordnung
StrlSchV§ 11 Freigrenzen
Stand: 10.06.2019
Die Radionuklide, für die Freigrenzen bestehen, und die nach dem Strahlenschutzgesetz maßgeblichen Freigrenzen ergeben sich aus Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 1 bis 3.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 11 StrlSchV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2012 – 10 S 1340/12Zitiert von 2
- VG Stuttgart, 11.05.2012 – 4 K 3381/11Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.