Gesetze / Strahlenschutzgesetz
StrlSchG§ 211 Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten (§ 70)
Stand: 10.06.2019
Eine Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten, die vor dem 31. Dezember 2018 erfolgt ist, gilt als Bestellung nach § 70 Absatz 1 fort.