Gesetze / Gesetz zu dem Protokoll vom 22. März 2000 zur Änderung des Übereinkommens vom 9. Februar 1994 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen

StrBNÜbkÄndProtG

Art 5

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StrBN%C3%9Cbk%C3%84ndProtG/5#abs-1 (1) Artikel 1 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StrBN%C3%9Cbk%C3%84ndProtG/5#abs-2 (2)

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StrBN%C3%9Cbk%C3%84ndProtG/5#abs-3 (3) Artikel 4 tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2000 in Kraft.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StrBN%C3%9Cbk%C3%84ndProtG/5#abs-4 (4) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2001 in Kraft.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/StrBN%C3%9Cbk%C3%84ndProtG/5#abs-5 (5) Der Tag, an dem das Protokoll nach seinem Artikel 9 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

Art 4