Gesetze / Steinmetz- und Steinbildhauerausbildungsverordnung
StmStbAusbV§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
Stand: 10.06.2019
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- LAG Hessen, 29.05.2020 – 10 Sa 1424/19 SKZitiert von 1
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StmStbAusbV/4#abs-1 (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StmStbAusbV/4#abs-2 (2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StmStbAusbV/4#abs-3 (3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Steinmetzarbeiten sind:
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StmStbAusbV/4#abs-4 (4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Steinbildhauerarbeiten sind:
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/StmStbAusbV/4#abs-5 (5) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: