Gesetze / Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr
StiftEinsatzMedBWErl 2025Art 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 13.09.2025
Dieser Erlass tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr vom 27. Januar 2022 (BGBl. I S. 679) außer Kraft.