Gesetze / Standortauswahlgesetz

StandAG

§ 34 Differenz zwischen Umlagebetrag und Vorauszahlung

Stand: 01.01.2021

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StandAG%202017/34#abs-1 (1) Entsteht nach der Anrechnung des gezahlten Umlagevorauszahlungsbetrages auf den festgesetzten Umlagebetrag ein Fehlbetrag, ist dieser innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des festgesetzten Umlagebetrages zu entrichten. Der Fehlbetrag ist in der Festsetzung des Umlagebetrages auszuweisen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StandAG%202017/34#abs-2 (2) Übersteigt der gezahlte Vorauszahlungsbetrag den festgesetzten Umlagebetrag, ist die Überzahlung unverzinst zu erstatten.

§ 33 § 35