Gesetze / Anordnung über Staatsbegräbnisse und Staatsakte
StaatsbegrAnOIV.
Stand: 10.06.2019
Die Durchführung von Staatsbegräbnissen und Staatsakten obliegt dem Bundesminister des Innern; für Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates und des Bundesverfassungsgerichts kann der Bundespräsident den Präsidenten dieser Verfassungsorgane die Durchführung übertragen.