Gesetze / Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz
StaRUG§ 22 Dokumentation der Abstimmung
Stand: 01.01.2021
Wird zitiert von 1
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- BFH, 05.09.2024 – V R 5/23Erfordernis eines Änderungsantrags zur Vermeidung widerstreitender Steuerfestsetzung bei Organschaft auch bei Anfechtung des Steuerbescheids durch die OrgangesellschaftZitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StaRUG/22#abs-1 (1) Der Schuldner dokumentiert den Ablauf des Planannahmeverfahrens und hält das Ergebnis der Abstimmung nach Ablauf der Annahmefrist oder nach Durchführung der Abstimmung unverzüglich schriftlich fest. Ist die Auswahl der Planbetroffenen, deren Einteilung in Gruppen oder die Zuweisung von Stimmrechten streitig geworden, ist dies in der Dokumentation zu vermerken.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StaRUG/22#abs-2 (2) Die Dokumentation ist den Planbetroffenen unverzüglich zugänglich zu machen.