Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung der verkehrspolizeilichen Vollzugsaufgaben auf der Bundesautobahn Würzburg – Kempten (Teilstück Altenstadt – Memmingen/Süd) Vom 8./23. März 1973

StV_VwV_124939

Art 5

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StV_VwV_124939/5#abs-1 (1) Dieses Verwaltungsabkommen kann von jedem der vertragschließenden Teile jeweils zum Ende des Kalenderjahres, jedoch nicht vor dem 31. Dezember 1973 gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StV_VwV_124939/5#abs-2 (2) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

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