Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung der verkehrspolizeilichen Vollzugsaufgaben auf der Bundesautobahn Würzburg – Kempten (Teilstück Altenstadt – Memmingen/Süd) Vom 8./23. März 1973
StV_VwV_124939Art 5
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StV_VwV_124939/5#abs-1 (1) Dieses Verwaltungsabkommen kann von jedem der vertragschließenden Teile jeweils zum Ende des Kalenderjahres, jedoch nicht vor dem 31. Dezember 1973 gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StV_VwV_124939/5#abs-2 (2) Die Kündigung bedarf der Schriftform.