Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung der verkehrspolizeilichen Vollzugsaufgaben auf der Bundesautobahn Würzburg – Kempten (Teilstück Altenstadt – Memmingen/Süd) Vom 8./23. März 1973

StV_VwV_124939

Art 4

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StV_VwV_124939/4#abs-1 (1) Das Land Baden-Württemberg stellt den Freistaat Bayern von allen Verbindlichkeiten frei, die diesem bei der Wahrnehmung der verkehrspolizeilichen Vollzugsaufgaben im Übertragungsbereich durch Amtspflichtverletzungen oder durch rechtmäßige oder schuldlos rechtswidrige Eingriffe bayerischer Polizeibeamter in Rechte Dritter erwachsen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StV_VwV_124939/4#abs-2 (2) Absatz 1 gilt nicht, soweit der Freistaat Bayern durch Rückgriff auf seine Bediensteten Ersatz erlangen kann. Bei der Höhe der Rückgriffnahme ist nach den allgemein üblichen Grundsätzen zu verfahren.

Art 3 Art 5