Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern über den rechtlichen Status der Main-Donau-Wasserstraße zwischen Nürnberg und Kelheim sowie des Regen in Regensburg
StV_MDWaStr_Bay_D§ 4 Inkrafttreten
Stand: 25.08.2026
Dieser Staatsvertrag wird wirksam, wenn Bayern das Vorliegen der nach seiner Verfassung erforderlichen Voraussetzungen mitgeteilt hat und wenn das Gesetz über den rechtlichen Status der Main-Donau-Wasserstraße zwischen Nürnberg und der Donau bei Kelheim sowie des Regen in Regensburg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse in Kraft getreten ist.