Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Zusammenarbeit im Bereich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte

StV_675078

Art. 6 Inkrafttreten

Stand: 16.09.2026

Bayern

Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sind beim Ministerium Ländlicher Raum des Landes Baden-Württemberg zu hinterlegen. Dieses teilt den übrigen an dem Staatsvertrag beteiligten Ländern den Zeitpunkt der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit. Der Staatsvertrag tritt mit dem Tag in Kraft, der auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgt.

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