Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sind beim Ministerium Ländlicher Raum des Landes Baden-Württemberg zu hinterlegen. Dieses teilt den übrigen an dem Staatsvertrag beteiligten Ländern den Zeitpunkt der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit. Der Staatsvertrag tritt mit dem Tag in Kraft, der auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgt.