Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Heilquellenschutzgebiets für die „König-Ludwig-I Quelle“, die „Wernarzer Quellen I und II“, die „Sinnberger Quelle“ und die Brunnen „HB 2“, „HB 4“ des Staatsbades Bad Brückenau in den Gemarkungen Bad Brückenau und Römershager, Landkreis Bad Kissingen

StVVWAbkBayHesHeilBadKi

§ 3

Stand: 25.08.2026

Bayern

Dieses Verwaltungsabkommen tritt am Tag nach der letzten Unterzeichnung in Kraft.

§ 2