Gesetze / Landesrecht Bayern / StVVWAbkBayHesHeilBadKi
Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Heilquellenschutzgebiets für die „König-Ludwig-I Quelle“, die „Wernarzer Quellen I und II“, die „Sinnberger Quelle“ und die Brunnen „HB 2“, „HB 4“ des Staatsbades Bad Brückenau in den Gemarkungen Bad Brückenau und Römershager, Landkreis Bad Kissingen
3 Normen · ausgefertigt 19.02.2001 · Änderungen