Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz betreffend die Versorgungsanstalt der Kaminkehrergesellen

StVVAKaminBay_RPfStV

Art 2

Stand: 25.08.2026

Bayern

Mitglieder der Anstalt sind die Bezirksschornsteinfegermeister im Land Rheinland-Pfalz sowie deren Hinterbliebene, solange sie die Erträgnisse aus dem Kehrbezirk beziehen. Soweit die Mitgliedschaft auf der Pflichtversicherung nach Art. 1 beruht, endet diese mit Ablauf des 31. Dezember 2006.

Art 1 Art 3