Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz betreffend die Versorgungsanstalt der Kaminkehrergesellen
StVVAKaminBay_RPfStVArt 1
Stand: 25.08.2026
Pflichtversichert bei der Versorgungsanstalt der Kaminkehrergesellen (Anstalt) ist jeder Schornsteinfegergeselle, der bei einem Mitglied im Land Rheinland-Pfalz beschäftigt ist. Die Versicherungspflicht nach Satz 1 endet mit Ablauf des 31. Dezember 2006. Die aufgrund der Pflichtversicherung entstandenen Versorgungsansprüche bleiben bestehen.