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Art 2 StVVAKaminBay_RPfStV (Bayern)

Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz betreffend die Versorgungsanstalt der Kaminkehrergesellen

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Mitglieder der Anstalt sind die Bezirksschornsteinfegermeister im Land Rheinland-Pfalz sowie deren Hinterbliebene, solange sie die Erträgnisse aus dem Kehrbezirk beziehen. Soweit die Mitgliedschaft auf der Pflichtversicherung nach Art. 1 beruht, endet diese mit Ablauf des 31. Dezember 2006.