Gesetze / Leichtmofa-Ausnahmeverordnung StVRAusnV § 2 Stand: 10.06.2019 Bund Abweichend von § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung brauchen die Führer der Leichtmofas während der Fahrt keinen Schutzhelm zu tragen.