Gesetze / Leichtmofa-Ausnahmeverordnung
StVRAusnV§ 2
Stand: 10.06.2019
Abweichend von § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung brauchen die Führer der Leichtmofas während der Fahrt keinen Schutzhelm zu tragen.
Gesetze / Leichtmofa-Ausnahmeverordnung
StVRAusnVStand: 10.06.2019
Abweichend von § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung brauchen die Führer der Leichtmofas während der Fahrt keinen Schutzhelm zu tragen.