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Art 3 StVEKKStV (Bayern)

Vertrag zum Europäischen Fernsehkulturkanal

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die französische Regierung verpflichtet sich, daß die deutschen und französischen Finanzleistungen für den EKK nicht durch die Zahlung von Mehrwertsteuer verringert werden.