Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Zugehörigkeit der Apotheker und Pharmaziepraktikanten des Landes Baden-Württemberg zur Bayerischen Apothekerversorgung
StVBay_BWApoVArt. 1
Stand: 01.04.2006
Pflichtmitglieder der Bayerischen Apothekerversorgung sind alle nicht berufsunfähigen Pflichtmitglieder der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. Pflichtmitglieder sind ferner nicht berufsunfähige Pharmaziepraktikanten, die im Land Baden-Württemberg pharmazeutisch tätig sind.