nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 1 StVBay_BWApoV (Bayern)

Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Zugehörigkeit der Apotheker und Pharmaziepraktikanten des Landes Baden-Württemberg zur Bayerischen Apothekerversorgung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Pflichtmitglieder der Bayerischen Apothekerversorgung sind alle nicht berufsunfähigen Pflichtmitglieder der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. Pflichtmitglieder sind ferner nicht berufsunfähige Pharmaziepraktikanten, die im Land Baden-Württemberg pharmazeutisch tätig sind.