Gesetze / Landesrecht Bayern / Erster Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Änderung der Landesgrenze

StVBayBWLGStV

Art 8

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVBayBWLGStV/8#abs-1 (1) Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sollen sobald wie möglich ausgetauscht werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVBayBWLGStV/8#abs-2 (2) Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tag des dem Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Kalendermonats in Kraft.

Art 7