(1) Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sollen sobald wie möglich ausgetauscht werden.
(2) Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tag des dem Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Kalendermonats in Kraft.
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(1) Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sollen sobald wie möglich ausgetauscht werden.
(2) Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tag des dem Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Kalendermonats in Kraft.