Gesetze / Landesrecht Bayern / Erster Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Änderung der Landesgrenze

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Art 7

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Anlagen 1 bis 10 sind Bestandteile dieses Vertrages und werden bei dem Landesvermessungsamt Baden-Württemberg, bei dem Bayerischen Landesvermessungsamt, bei dem Staatlichen Vermessungsamt Ravensburg und bei den Vermessungsämtern Memmingen und Immenstadt aufbewahrt und können von jedermann eingesehen werden.

Art 6 Art 8