Gesetze / Landesrecht Bayern / Erster Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Änderung der Landesgrenze
StVBayBWLGStVArt 7
Stand: 25.08.2026
Die Anlagen 1 bis 10 sind Bestandteile dieses Vertrages und werden bei dem Landesvermessungsamt Baden-Württemberg, bei dem Bayerischen Landesvermessungsamt, bei dem Staatlichen Vermessungsamt Ravensburg und bei den Vermessungsämtern Memmingen und Immenstadt aufbewahrt und können von jedermann eingesehen werden.