Gesetze / Landesrecht Bayern / Erster Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Änderung der Landesgrenze

StVBayBWLGStV

Art 4

Stand: 25.08.2026

Bayern

Zwischen der baden-württembergischen Stadt Wangen im Allgäu, Landkreis Ravensburg, und der bayerischen Gemeinde Wohmbrechts, Landkreis Lindau (Bodensee), (Anlage 5), verläuft die neue Landesgrenze in dem in den Anlagen 8 und 9 dargestellten Grenzabschnitt zwischen den Flurstücken 902/9 der Gemarkung Niederwangen und 1337/7 der Gemarkung Neuravensburg einerseits und den Flurstücken 350 und 424 der Gemarkung Wohmbrechts andererseits als feste Grenze in der Mitte zwischen den beiderseitigen Ufern des in Baden-Württemberg mit dem Namen Schwarzenbach und in Bayern mit dem Namen Schwarzenseebach bezeichneten Wasserlaufs nach Maßgabe der als Anlage 10 beigefügten Fortführungsrisse des Staatlichen Vermessungsamtes Ravensburg und des Vermessungsamtes Immenstadt.

Art 3 Art 5