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Art 4 StVBayBWLGStV (Bayern)

Erster Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Änderung der Landesgrenze

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zwischen der baden-württembergischen Stadt Wangen im Allgäu, Landkreis Ravensburg, und der bayerischen Gemeinde Wohmbrechts, Landkreis Lindau (Bodensee), (Anlage 5), verläuft die neue Landesgrenze in dem in den Anlagen 8 und 9 dargestellten Grenzabschnitt zwischen den Flurstücken 902/9 der Gemarkung Niederwangen und 1337/7 der Gemarkung Neuravensburg einerseits und den Flurstücken 350 und 424 der Gemarkung Wohmbrechts andererseits als feste Grenze in der Mitte zwischen den beiderseitigen Ufern des in Baden-Württemberg mit dem Namen Schwarzenbach und in Bayern mit dem Namen Schwarzenseebach bezeichneten Wasserlaufs nach Maßgabe der als Anlage 10 beigefügten Fortführungsrisse des Staatlichen Vermessungsamtes Ravensburg und des Vermessungsamtes Immenstadt.