Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet des Marktes Altusried – Ferienpark Allgäu

StVBW_BayVPolAufgAltFPAllgVwAbk

Art 2 [Art und Umfang der Befugnisse]

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVBW_BayVPolAufgAltFPAllgVwAbk/2#abs-1 (1) Art und Umfang der Befugnisse der baden-württembergischen Polizeibeamten im Übertragungsbereich bestimmen sich nach bayerischem Landesrecht.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVBW_BayVPolAufgAltFPAllgVwAbk/2#abs-2 (2) Die zuständigen Behörden des Freistaates Bayern sind nach Maßgabe des bayerischen Rechts gegenüber den baden-württembergischen Polizeidienststellen und Polizeibeamten zur Erteilung von fachlichen Weisungen befugt, soweit diese polizeiliche Maßnahmen im Übertragungsbereich betreffen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StVBW_BayVPolAufgAltFPAllgVwAbk/2#abs-3 (3) Die Dienstaufsicht bleibt unberührt.

Art 1 Art 3