Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet des Marktes Altusried – Ferienpark Allgäu
StVBW_BayVPolAufgAltFPAllgVwAbkArt 3 [Kosten]
Stand: 25.08.2026
Personal- und Sachkosten werden vom Freistaat Bayern nicht erstattet.