Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet des Marktes Altusried – Ferienpark Allgäu
StVBW_BayVPolAufgAltFPAllgVwAbkArt 1 [Aufgabenübertragung]
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVBW_BayVPolAufgAltFPAllgVwAbk/1#abs-1 (1) Der Freistaat Bayern überträgt die Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben auf dem im Absatz 2 genannten Gebiet des Freistaates Bayern liegenden Teil des Ferienparks Allgäu dem Land Baden-Württemberg.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVBW_BayVPolAufgAltFPAllgVwAbk/1#abs-2 (2) Das Gebiet umfasst in Bayern das Flurstück Nr. 210 im Gewann Gschwendenholz auf der Gemarkung Frauenzell des Marktes Altusried.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StVBW_BayVPolAufgAltFPAllgVwAbk/1#abs-3 (3) Das Land Baden-Württemberg nimmt diese Aufgaben durch die Landespolizei wahr.