nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 1 StVBW_BayVPolAufgAltFPAllgVwAbk (Bayern) — [Aufgabenübertragung]

Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet des Marktes Altusried – Ferienpark Allgäu

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Freistaat Bayern überträgt die Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben auf dem im Absatz 2 genannten Gebiet des Freistaates Bayern liegenden Teil des Ferienparks Allgäu dem Land Baden-Württemberg.

(2) Das Gebiet umfasst in Bayern das Flurstück Nr. 210 im Gewann Gschwendenholz auf der Gemarkung Frauenzell des Marktes Altusried.

(3) Das Land Baden-Württemberg nimmt diese Aufgaben durch die Landespolizei wahr.