Gesetze / Stasi-Unterlagen-Gesetz

StUG

§ 36 (weggefallen)

Bund2 Fassungen

Für § 36 StUG liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

§ 37a § 39