Gesetze / Deutsch-schwedisches Steuerabkommen
StSWEAbkGArt 3
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StSWEAbkG/3#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StSWEAbkG/3#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 46 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.