Gesetze / Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland
StRSaarEG§ 74 Nichtabzugsfähige Ausgaben
Stand: 10.06.2019
Bei der Ermittlung des Einkommens sind die Wiederaufbauabgabe und die Gemeinschaftshilfeabgabe nicht abzugsfähig.