Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung
StRGVV§ 6 Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Stand: 25.08.2026
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
1. Bildung
a) Schul- und Unterrichtswesen
b) Bildungspolitik, -planung und -information
c) Lehrerbildung
d) Schulsport
e) Ausbildungsförderung, soweit nicht anderen Ressorts zugewiesen
f) Erwachsenenbildung
g) Politische Bildungsarbeit
2. Beziehungen zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften, kirchliche Statusfragen
3. Stiftungen zugunsten Religion und Bildung.