Gesetze / Landesrecht Bayern / Studienkollegordnung

StKO

§ 9 Ausbildungsdauer, Semester und Ferien

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StKO/9#abs-1 (1) Die Ausbildung am Studienkolleg dauert in der Regel zwei Semester, bei Besuch des Vorkurses drei Semester. Die Ausbildung im sprachbildenden Vorsemester (DSH-Kurs) dauert in der Regel ein Semester.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StKO/9#abs-2 (2) Beginn und Ende des Semesters und der Ferien orientieren sich unter Berücksichtigung der Verwaltungsgeschäfte am Studienkolleg Univ. an den bayerischen Universitäten und am Studienkolleg FH an der Hochschule Coburg. Einzelheiten legt die Studienkollegleitung fest.

§ 8 § 10