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§ 9 StKO (Bayern) — Ausbildungsdauer, Semester und Ferien

Studienkollegordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Ausbildung am Studienkolleg dauert in der Regel zwei Semester, bei Besuch des Vorkurses drei Semester. Die Ausbildung im sprachbildenden Vorsemester (DSH-Kurs) dauert in der Regel ein Semester.

(2) Beginn und Ende des Semesters und der Ferien orientieren sich unter Berücksichtigung der Verwaltungsgeschäfte am Studienkolleg Univ. an den bayerischen Universitäten und am Studienkolleg FH an der Hochschule Coburg. Einzelheiten legt die Studienkollegleitung fest.