Gesetze / Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten
StGBuaÄndG 1989§ 5
Stand: 10.06.2019
Die §§ 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn das Wissen über die Tatsachen bis zum 31. Dezember 1999 offenbart worden ist.
Änderungsverlauf
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19.01.1996 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Januar 1996 (BGBl. I 58)
BGBl. 1996 I S. 58
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.