Gesetze / Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
EGStGBArt 302 Anrechnung des Maßregelvollzugs auf die Strafe
Stand: 10.06.2019
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- OVG Thüringen, 24.11.2015 – 2 KO 131/13Zitiert von 1
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Ist vor dem 1. Januar 1975 die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt oder in einer Trinkerheilanstalt oder einer Entziehungsanstalt nach § 456b Satz 2 der Strafprozeßordnung in der bisherigen Fassung vor der Freiheitsstrafe vollzogen worden, so wird die Zeit des Vollzuges der Maßregel auf die Strafe angerechnet.