Gesetze / Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
EGStGBArt 288 Geltungsbereich
Stand: 10.06.2019
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die Strafvorschriften des Landesrechts, soweit sie durch ein Landesgesetz nicht besonders geändert werden.
Gesetze / Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
EGStGBStand: 10.06.2019
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die Strafvorschriften des Landesrechts, soweit sie durch ein Landesgesetz nicht besonders geändert werden.