Gesetze / Steuerfachangestellten-Ausbildungsverordnung
StFachAngAusbV§ 16 Prüfungsbereich „Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“
Stand: 01.08.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StFachAngAusbV%202023/16#abs-1 (1) Im Prüfungsbereich „Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StFachAngAusbV%202023/16#abs-2 (2) Für den Nachweis nach Absatz 1 sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StFachAngAusbV%202023/16#abs-3 (3) Mit dem Prüfling wird eine Gesprächssimulation durchgeführt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StFachAngAusbV%202023/16#abs-4 (4) Für die Gesprächssimulation stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben aus unterschiedlichen Tätigkeiten nach Absatz 2 zur Auswahl. Der Prüfling hat eine der Aufgaben auszuwählen. Für die Auswahl der Aufgabe und die Vorbereitung auf die Gesprächssimulation stehen ihm insgesamt 15 Minuten zur Verfügung.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/StFachAngAusbV%202023/16#abs-5 (5) Die Gesprächssimulation dauert höchstens 30 Minuten.