Gesetze / Steuerberatungsgesetz
StBerG§ 119 Rechtskraftwirkung eines ablehnenden Beschlusses
Stand: 10.06.2019
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- BVerfG, 18.06.1980 – 1 BvR 697/77Buchführungsprivileg der steuerberatenden BerufeZitiert von 47
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Ist die Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen nicht mehr anfechtbaren Beschluß abgelehnt, so kann der Antrag auf Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel und nur innerhalb von fünf Jahren, seitdem der Beschluß rechtskräftig geworden ist, erneut gestellt werden.