Gesetze / Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung
StBPPV§ 9 Sperrung eines Nutzerkontos
Stand: 01.01.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBPPV/9#abs-1 (1) Sobald der Eintrag zu einer Person oder einer Berufsausübungsgesellschaft aus dem Berufsregister gelöscht wurde, übermittelt die Steuerberaterkammer der Bundessteuerberaterkammer unverzüglich
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBPPV/9#abs-2 (2) Die Bundessteuerberaterkammer sperrt in den Fällen des Absatzes 1 das Nutzerkonto der betreffenden Person oder Berufsausübungsgesellschaft auf der Steuerberaterplattform. Nach der Sperrung des Nutzerkontos besteht zu diesem kein Zugang mehr. Die Zugangsberechtigung für Praxisabwickler und Praxistreuhänder nach § 7 bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StBPPV/9#abs-3 (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Inhaber eines Nutzerkontos von einer Steuerberaterkammer in eine andere wechselt.