Gesetze / Steuerberatervergütungsverordnung

StBVV

§ 4a Unterschreiten der gesetzlichen Vergütung

Stand: 01.07.2025

Bund

In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen.

§ 4 § 4b