Gesetze / Steuerberatervergütungsverordnung
StBVV§ 4a Unterschreiten der gesetzlichen Vergütung
Stand: 01.07.2025
In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen.