Gesetze / Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
StBAPO§ 84 Durchführung der berufspraktischen Einweisung
Stand: 04.11.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%202022/84#abs-1 (1) Die Beamtin oder der Beamte wird während der berufspraktischen Einweisung
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%202022/84#abs-2 (2) Die Beamtin oder der Beamte wird eingewiesen
Für weitere drei Monate ist der Beamtin oder dem Beamten ein geeignetes Sachgebiet zur selbständigen Leitung unter Aufsicht der Beamtin oder des Beamten, die oder der sie oder ihn während der berufspraktischen Einweisungszeit anleitet und betreut, zu übertragen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%202022/84#abs-3 (3) Während der Einweisungszeit beim Finanzamt hat die Amtsleitung der Beamtin oder dem Beamten Einblick in die Leitung des Finanzamts zu geben.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%202022/84#abs-4 (4) Die berufspraktische Einweisung wird durch Arbeitsgemeinschaften und sonstige Veranstaltungen, die für die Einweisung förderlich sind, ergänzt.