Gesetze / Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung

StBAPO

§ 78 Aufstieg in den mittleren Steuerverwaltungsdienst

Stand: 04.11.2022

Bund

Für die Einführungszeit beim Aufstieg vom einfachen Steuerverwaltungsdienst in den mittleren Steuerverwaltungsdienst gelten die Vorschriften für den Vorbereitungsdienst für den mittleren Steuerverwaltungsdienst nach Teil 2 Kapitel 1 und 2 entsprechend.

§ 77 § 79